In NRW warten viele Kahlflächen auf die Wiederaufforstung. Wer klimastabile Mischwälder pflanzt, kann Fördergelder vom Land erhalten. Foto: Niedersächsische Landesforsten

Geld für klimastabile Wälder

Das Land NRW fördert den Umbau der Privatwälder zu klimastabilen Einheiten.

Welche Waldstrukturen den veränderten Klimabedingungen nicht gewachsen sind, hat sich in den zurückliegenden Jahren gezeigt. Auf den entstandenen Kahlflächen sollen künftig angepasste Baumarten wachsen. Dafür stehen nordrhein-westfälischen Waldbauern nun vereinfachte und neu zugeschnittene Förderangeboten zur Verfügung, kündigt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz an.

Bis zu 10.200 €/ha


Kern der Förderangebote für klimastabile Wiederbewaldung ist eine mehrjährige Flächenförderung, die auch die Pflege und den Schutz des künftigen Waldes beinhaltet. Dabei orientiert sich die Förderung am jeweils angestrebten Waldbestand. Bei heimischen Eichen-Buchen-Wäldern kann sie zum Beispiel bis zu 10.200 €/ha betragen. Die bisherige Förderhöchstgrenze von 50.000 € wurde für Maßnahmen der Wiederbewaldung bereits im Februar dieses Jahres aufgehoben.
Um die Förderung zu erhalten, müssen die künftigen Wälder standortgerecht sein. Heimische Laubbaumarten bilden daher die Basis des Programms. Je nach Standort bietet sich die Kombination mit weiteren Baumarten an. Das Ziel sind Mischwälder aus mindestens vier Baumarten. Dabei wird neben der Pflanzung auch die natürliche Waldverjüngung aus vorhandenen Samenbäumen anerkannt.

35 % heimische Laubbäume


Grundlage für die Berechnung der Förderbeträge sind die im Waldbaukonzept definierten Waldentwicklungstypen. Abweichungen von diesen Empfehlungen sind zwar grundsätzlich möglich, müssen aber begründet sein. Heimische Laubbaumarten müssen einen Anteil von mindestens 35 % der Bestandsfläche erreichen.
Die Regionalforstämter des Landesbetriebes Wald und Holz NRW stehen für alle Fragen rund um die Förderangebote zur Verfügung. Ergänzend bietet das Internetportal Wald-info.NRW ein interaktive Anwendung zur Auswahl von Mischbeständen für verschiedene Standorte.
Hier finden Sie die Förderrichtlinie:

https://www.wald-und-holz.nrw.de/fileadmin/Waldbesitz/Dokumente/Foerdermassnahmen/12-Extremwetterrichtlinie/01_Richtlinien_Ex-RL_Novelle_07-06-2022_.pdf