Einsteigerwissen


Sie haben sich bisher wenig mit ihrem Wald beschäftigt oder sind erst seit kurzem Waldbesitzerin/Waldbesitzer? Dann finden Sie hier einige der häufigsten Fragen kurz und knapp beantwortet. Soll es mehr ins Detail gehen, bietet waldnews.de in den weiteren Rubriken Waldwissen kompakt und verständlich erklärt.

Wir ergänzen das Einsteigerwissen wöchentlich um neue Begriffe. Wenn sie auf eine ihrer Fragen trotzdem keine Antwort finden, schreiben Sie einfach per Mail an: redaktion@waldnews.de

Waldschutz Waldbau Recht & Steuern Holzverkauf

Waldschutz

Waldschutz: Was verbirgt sich dahinter?

Waldschutz oder auch Forstschutz ist der Teil der Forstwirtschaft, der Maßnahmen zum Schutz von Wäldern und Baumbeständen vor Schäden umfasst.

Ziel des Waldschutzes ist es, den Wald als Lebens- und Wirtschaftsraum zu erhalten. Das gelingt am besten, wenn mögliche Gefahren früh erkannt und vorbeugende Maßnahmen getroffen werden können.  Dabei steht nicht der einzelne Baum oder Schadfaktor im Mittelpunkt, sondern die umfassende ganzheitliche Betrachtung des Waldbestandes.

 

Das sind die Gefahren für den Wald

Der Wald kann durch sogenannte abiotische und biotische Faktoren bedroht sein. Die Einflüsse und Folgen des Klimawandels bezeichnen Förster:innen zum Beispiel als abiotischen Faktoren.  Dazu zählen konkret Stürme, Eisbruch, Frost und Schnee aber auch Trockenheit, Hitze und Blitzschlag. Trockenheit, Hitze sowie Blitzschlag sind darüber hinaus Ursachen für Waldbrände. Auch der Eintrag von Schadstoffen in das Ökosystem Wald kann zu seiner Schwächung beitragen.

Schadinsekten wie z. B. Borkenkäfer (Buchdrucker und Kupferstecher), Eichenwickler oder Schwammspinner gehören zu den biotischen Faktoren. Fraßschäden schwächen nicht nur einzelne Bäume, sondern können ganze Bestände zerstören. Das Ausmaß des Schadens ist nicht selten von Witterungseinflüssen abhängig. Deshalb ist der Wald z. B. nach lang anhaltender Trockenheit zusätzlich erhöhtem Befall von Schadinsekten ausgesetzt. Auch Pilze können große Auswirkungen auf die Gesundheit von Bäumen und Wäldern haben.

Darüber hinaus können auch überhöhte Schalenwildbestände den Wald schädigen. Das gilt besonders für Reh-, Rot-, Dam-, Sika- und Muffelwild, die durch Verbiss-, Fege- oder Schälschäden Bäume gefährden. Aber auch Hasen können junge Bäume durch Nagen und Verbeißen schädigen.

 

Klimawandel – das Waldschutzthema

Den Wald vor Witterungs- und Klimaeinflüssen zu schützen bzw. ihn daran anzupassen, ist ein langfristiger Prozess. Wichtigstes Werkzeug ist der Umbau von Reinbeständen in strukturreiche Mischbestände. Dabei kommt es vor allem auf standortgerechte Baumarten an. Viele Fichtenwälder sind dem Klimawandel zum Opfer gefallen, weil die Baumart auf wenig geeigneten Standort angepflanzt wurde. Käferfraß und Sturmschäden waren die Folge.

Mischwälder sind abwehrstärker gegen diese Schäden. Fällt in einem Mischbestand eine Baumart durch zum Beispiel Insektenfraß aus, sorgen die anderen Baumarten für einen Fortbestand des Waldes.

Zudem schützt eine durchdachte Waldrandgestaltung vor Sturmschäden – ein stufiger Waldrand bremst den Wind ab. Strukturreiche Wälder mit Laub- und Nadelhölzern sind außerdem weniger anfällig für Waldbrände. Grund dafür ist die abwechslungsreiche Bodenstreu. Es gibt weniger „Zunder“.

Doch auch die Bevölkerung trägt aktiv zum Schutz des Waldes bei: Müll und Grünabfälle dürfen nicht im Wald entsorgt werden. Es gilt ein strenges Rauchverbot. Eigentlich ganz einfache Möglichkeiten, zum Schutz des Waldes beizutragen, oder?

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Waldbau

Waldbau: Wofür steht der Begriff?

Ein bewirtschafteter Wald wächst nicht einfach so. Der Waldbau organisiert den Aufbau und die Pflege der Waldbestände. Er ist sozusagen das Werkzeug des Waldbauern, um die Bestände nach seinen Vorstellungen zu entwickeln.

Typische waldbauliche Maßnahmen sind beispielsweise Saat und Pflanzung, Kultur-, Jungwuchs- und Bestandspflege sowie die Nutzung.

 

 

Muss ich meinen Wald bewirtschaften?

Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Bewirtschaftung des eigenen Waldes. Allerdings besteht ein Nutzungsrecht, das den Waldbesitzern das Recht zur Bewirtschaftung eigenen Waldes einräumt. Laut §11 BWaldG muss diese Bewirtschaftung ordnungsgemäß und nachhaltig sein.

www.waldhilfe.de

 

 

Nachhaltige Forstwirtschaft

Nur so viel Holz zu ernten, wie durch planmäßige Aufforstung wieder nachwachsen kann, nichts anderes bedeutet es im Kern, Forstwirtschaft nachhaltig zu betreiben. Der Forstwissenschaftler Hans Carl von Carlowitz hat den Begriff der Nachhaltigkeit erstmal 1713 beschrieben, als im Zuge der Holznot große Waldflächen gerodet wurden.

Heute ist der Wald in Deutschland gesetzlich vor Übernutzungen und Rodungen geschützt. Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist im Bundeswaldgesetz sowie den Waldgesetzen der Länder fest verankert.

Nachhaltigkeit bedeutet aber auch den Erhalt des Ökosystems Wald. Darum wird der Begriff heute sehr viel weiter gefasst, als Carlowitz ihn vor mehr als 300 Jahren beschrieben hatte.

 

 

Welche Baumarten anpflanzen?

Kaum eine waldbauliche Entscheidung ist so folgenreich, wie die Baumartenwahl. Sie bestimmt  das Waldbild und den wirtschaftlichen Erfolg von morgen. Die Wahl der jeweiligen Baumarten ist von einer Vielzahl ökonomischer und ökologischer Kriterien abhängig. Ökologische Kriterien umfassen vor allem die Eignung der Baumart in Bezug auf Standort und Klimaverhältnisse. Sich rasch verändernde Klimaverhältnisse macht die Auswahl der passenden Baumarten derzeit so schwierig. Unter anderem deshalb wird der Anbau unterschiedlicher Baumarten auf einer Fläche empfohlen.

Ökonomische Kriterien sind häufig auf die Stabilität und Ertragskraft der einzelnen Baumarten, aber auch auf die Risikoverteilung und die Ausnutzung natürlicher Prozesse bezogen.

Einige Bundesländer haben zur Orientierung für Waldbesitzer Leitfäden zur geeigneten Baumartenwahl erarbeitet. Diese sind nicht nur für Forstleute von großer Bedeutung, sondern auch für Waldbesitzer. Einige Beispiele findest Du hier:

Bayern: www.lwf.bayern.de

Niedersachsen: www.nw-fva.de

Nordrhein-Westfalen: www.wald-und-holz.nrw.de

 

 

Naturverjüngung – Nachwuchs ohne Arbeit

Die Naturverjüngung ist ein Weg, den Generationenwechsel im Bestand einzuleiten. Pflanz- oder Saatgut ist dafür nicht erforderlich. Die natürliche Ansamung der Altbäume ist die Grundlage für den neuen Aufwuchs und zeichnet sich gegenüber anderen Verfahren durch ihre wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile aus.

Dazu zählen vor allem eine ungestörte Wurzelentwicklung sowie eingesparte Pflanzen- und Pflanzkosten.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Naturverjüngung sind standortangepasste Samenbäume, ein aufnahmefähiger Boden (Keimbett) und ausreichend Licht und Wasser. Jede Baumart hat andere Ansprüche an diese Voraussetzungen und lässt sich deshalb unterschiedlich leicht oder schwer verjüngen.

Das Aufkommen von Naturverjüngung lässt sich durch das Freistellen von Samenbäumen, Bodenverwundung oder geeignete Auflichtung des Bestandes fördern. Wenn sich die Naturverjüngung eingestellt hat, muss sie gepflegt und geschützt werden. Hier sind Zäune oder ein Einzelschutz vor Wildverbiss hilfreich. Je nach Lichtbedarf der einzelnen Baumarten ist das Zurückdrängen von Konkurrenten, wie Adlerfarn oder Landreitgras, nötig.

www.waldbesitzer-portal.bayern.de

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Recht und Steuern

Wichtige Gesetze für Waldbesitzer

Für Waldbesitzer sind zwei Gesetze relevant: Das Bundeswaldgesetz (BWaldG) bzw. die Landeswaldgesetze (LWaldG), sowie das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Auch hier gibt es spezielle Landesgesetze.

www.bundeswaldgesetz.de

www.gesetze-im-internet.de

 

Darf jeder meinen Wald betreten?

Grundsätzlich gibt es ein allgemeines Waldbetretungsrecht. Es ermöglicht der Bevölkerung, den Wald als Erholungsort aufzusuchen. Sie muss sich dabei jedoch so verhalten, dass der Wald nicht beeinträchtigt oder Bewirtschaftung behindert wird.

In Einzelfällen gibt es aber auch ein Betretungsverbot, beispielsweise während Holzerntearbeiten oder Gesellschaftsjagden. Betretungsverbote muss die Forstbehörde genehmigen.

Es gibt jedoch eine Reihe von Tätigkeiten, die von der Bevölkerung nur mit Zustimmung der Waldbesitzer ausgeübt werden dürfen. Das beinhaltet auch das Reiten oder Radfahren auf Wegen, die nicht per Gesetz dafür freigegeben sind. Auch das Zelten bedarf der Zustimmung der Waldbesitzer.

 

Mit dem Auto durch den eigenen Wald?

Waldbesitzern ist es erlaubt, mit dem Auto zu ihrem Waldgrundstück und innerhalb davon zu fahren. Darüber hinaus dürfen sie weiteren Personen das Befahren ihres Waldes auf ausgewiesenen Wegen erlauben.

 

Pflichtmitglied in der Berufsgenossenschaft

Forstwirtschaftliche Unternehmen sind in Deutschland zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (SVLFG) verpflichtet. Unternehmen bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, dass Gewinn erzielt wird oder ein Gewerbe angemeldet ist. Ein Unternehmen im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung liegt bereits dann vor, wenn planmäßig und mit einer gewissen Regelmäßigkeit Arbeiten auf der Fläche stattfinden. Auch Hobby- oder Kleinstbetriebe werden daher von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung erfasst. Eine Flächenuntergrenze gibt es insofern, als Eigentümer einer Gesamtforstfläche kleiner als 0,25 ha auf Antrag von Pflichtmitgliedschaft befreit werden können.

 

Selbstwerber sind nicht versichert

Selbstwerber sind bei der Arbeit in einem fremden Wald nur über die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft versichert, wenn sie das Holz in ihrem versicherten landwirtschaftlichen Haushalt verwenden oder es im eigenen landwirtschaftlichen Unternehmen nutzen, zum Beispiel für eine Baumaßnahme im eigenen Betrieb. In allen anderen Fällen sind bei einem Unfall gegebenenfalls andere Kostenträger, zum Beispiel die Krankenkasse, zuständig. Grundsätzlich haftet der Selbstwerber für alle Schäden, die für ihn oder seine Helfer bei der Durchführung der Selbstwerbung entstehen.

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Holzverkauf

Brennholz für den Eigenbedarf ernten?

Wenn Waldbesitzer im eigenen Wald Brennholz ernten, sollten sie sach- und fachkundig sein. Denn die Holzernte ist gefährlich, besonders die Arbeit mit der Motorsäge. Streng genommen benötigen Waldbesitzer keine Erlaubnis für die Brennholzselbstwerbung mit der Kettensäge in ihrem eigenen Wald. Laien sollten aber den richtigen und sicheren Umgang mit der Motorsäge lernen, um Unfälle zu vermeiden. Auf jeden Fall müssen die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft eingehalten werden.

 

Brennholz für den Eigenbedarf ernten?

Waldbesitzer können ihr Holz selbst vermarkten, zum Beispiel an Brennholzinteressenten oder Sägewerke. Hierbei können Plattformen wie zum Beispiel Appholzen.de oder Ebay Kleinanzeigen helfen. Die Vermarktung von Holz ist jedoch aufwendig, denn die richtige Sortierung von Stammholz, Vertragsgestaltung und Abrechnung gehört ebenfalls zum Verkauf.

Deshalb verkaufen die meisten Waldbesitzer ihr Holz mithilfe spezieller Holzvermarktungsorganisationen. Hierfür ist die Mitgliedschaft in einem Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss sinnvoll, den Verkauf des eigenen Holzes abzugeben und Profis zu überlassen.

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