
Zaunschaden auch Wildschaden?
Wir haben unsere Kultur mit einem Wildzaun-Knotengeflecht eingezäunt, um den Aufwuchs vor Wildschäden zu schützen. Seitdem haben wir Schäden am Zaun häufig selbst repariert. Muss der Jagdpächter die Zaunschäden ersetzen?
Jürgen Reh, VJE, Rechtsanwalt: Auch Schäden an Zäunen können ausnahmsweise als ersatzpflichtige Wildschäden aufgefasst werden, wenn es sich dabei um einen Schaden an einem Grundstück handelt. Dies gilt aber nur dann, wenn der Zaun als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks zu bewerten ist.
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