Windenergieanlage und Baustelle für eine neue Anlage im Sauerländer Waldgebiet - Thüringen hat bisher die Installation von Windenergieanlagen im Wald verboten, muss das jetzt aber erlauben. Foto: Imago/Hans Bossey

Gerichtsurteil ist „Meilenstein für Windkraft im Wald“

Thüringen darf den Bau von Windkraftanlagen im Wald nicht grundsätzlich verbieten. Das hat das Bundesverfassungs­gericht entschieden.

Das Bundesverfassungsgericht gab ­einer Verfassungs­beschwerde von Waldeigen­tümern gegen das Thüringer Waldgesetz statt. Dieses verbietet ausnahmslos, dass die Nutzungsart von Waldgebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen geändert wird. Damit wird der Bau von Windenergieanlagen in Waldgebieten bisher verhindert.

Die Richter sehen darin einen Eingriff in das vom Grundgesetz geschützte Eigentumsrecht der Waldeigentümer. Der Eingriff sei nicht gerecht­fertigt, weil das Gesetz formell verfassungswidrig sei. Dem Freistaat Thüringen fehle für die angegriffene Regelung die Gesetzgebungskompetenz. Der entsprechende Abschnitt des Thüringer Waldgesetzes sei nämlich der Gesetzgebungszuständigkeit für das Bodenrecht zuzuordnen. Und von dieser habe der Bund abschließend Gebrauch gemacht. Damit seien die Länder hier von der Gesetzgebung ausgeschlossen.

Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund kündigte ­eine zügige Gesetzesänderung an. Das Urteil löse eine Blockade in Thüringen, die das Bundesland bei der Energiewende zu lange unnötig aufgehalten habe. Das Verbot des Windradbaus im Wald war Ende 2020 durch eine Änderung des Waldgesetzes in Thüringen eingeführt worden. Der Landtag ­hatte damals einstimmig zu­gestimmt.