Eine Nachbesserung ist nur unter bestimmten Bedingungen förderfähig. Foto: Brockmann-Könemann
Frage und Antwort

Anpflanzung: Förderung auch für Nachbesserung?

Mein Sohn und ich haben vor sechs Jahren eine Fichten-Windwurffläche mit Buche und Eiche wieder aufgeforstet. Aus verschiedenen Gründen ist die Eiche im Laufe der Jahre zu 90 % ausgefallen. Wir würden die Lücken jetzt gerne mit Douglasie aufforsten. Haben wir einen Förderanspruch? Für die vorherige Kultur haben wir keinen Förderantrag gestellt.

Antwort von Heinrich Barkmeyer, Wald und Holz NRW: Eine Förderfähigkeit der Auffors­tung mit Douglasien hängt davon ab, wie groß deren Anteil an der gesamten Aufforstungsfläche sein wird. Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt unter anderem Zuwendungen zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald. Dadurch soll insbesondere die Anpassung der neuen Wälder an den Klimawandel mit veränderten Niederschlags- und Temperaturverhältnissen erreicht werden. Wird hierfür eine Beimischung von Nadelholz vorgenommen, so unterscheidet die Förderrichtlinie bei den Fördertatbeständen zwischen Neuaufforstung und Nachbesserung.

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Bei der Neuaufforstung besteht die Fördermöglichkeit, wenn die Fläche zuvor einen Nadelholzanteil von mindestens 50 % hatte und danach einen Anteil von höchstens 35 % Nadelholz aufweist. Bei der Neuaufforstung nach dem Sturm­ereignis hätten Sie aufgrund der gewählten Baumarten einen Förderanspruch geltend machen können.

Nunmehr wird die von Ihnen geplante Maßnahme aber als Nachbesserung zu qualifizieren sein. Eine Nachbesserung wird nur gefördert, wenn die Ausfälle aufgrund natürlicher Ereignisse in den ersten 36 Monaten nach Begründung der Kultur mehr als 30 % betragen. Der Ausfall der Eichen wird auf natürliche Ereignisse zurückzuführen sein. Ob das innerhalb der ersten drei Jahre passiert ist, können wir Ihrer Anfrage nicht entnehmen. Sie werden dies aber beobachtet haben. Wenn die Beimischung der Eiche damals neben der Buche 50 % betrug, so ist die Ausfallquote von mehr als 30 % jedenfalls eingetreten. Macht die Douglasie nach Pflanzung letztlich 35 % der Nadelholzbeimischung aus, so wäre diese Baum­art auf der Fläche förderfähig.

Da für den Erfolg eines Förderantrags diese Informationen erforderlich sind, die wir Ihrer Anfrage aber nicht alle entnehmen können, raten wir Ihnen, diesen Sachverhalt mit der für Sie zuständigen Revierleitung zu besprechen. Diese wird Ihnen die Einzelheiten der Förderfähigkeit für Ihre konkret geplante Nachbesserungsmaßnahme erläutern.

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