Die Lagerung von Rundholz auf der Fahrbahn ist ein massiver Eingriff in die zulässige Nutzung der Straße. Eine solche Sperrung ist genehmigungspflichtig. Foto: K. Schlotmann

Holz auf der Straße lagern?

Ist das Lagern von Holz auf einer Fahrbahn, wie auf dem Foto zu sehen, erlaubt? Wer ist in dem Fall Genehmigungsbehörde und besteht eine Pflicht, Feuerwehr und Rettungswagen die Durchfahrt zu ermöglichen? Die asphaltierte Straße ist für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben.

Antwort von Heinrich Barkmeyer, Wald und Holz NRW: Die Beschaffenheit und Bauweise der Straße sowie ihre Freigabe für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr deutet darauf hin, dass es sich um eine öffentliche Straße handelt.

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