Niedersächsischer Wolf darf doch bis 12. April geschossen werden
In Niedersachsen bleibt die Abschussgenehmigung für einen Wolf in der Region Hannover bis 12. April in Kraft. Auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat eine Beschwerde dagegen zurückgewiesen.
Die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes in der Region Hannover bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Das teilt das niedersächsische Umweltministerium am Dienstag mit.
Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde zurück
Gegen die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilte Genehmigung im sog. „Schnellabschussverfahren", die seit dem 26. März gilt, hatte die „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V." zunächst beim Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg einen Eilantrag auf Aussetzung der Ausnahmegenehmigung gestellt. Das VG Oldenburg hatte dies vorläufig zurückgewiesen.
Dagegen hatte die der Verein Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg eingelegt. Mit Entscheidung vom 29. März hat das OVG die Beschwerde ebenfalls zurückgewiesen.
Damit läuft die Entnahme weiterhin bis maximal zum 12. April, teilt das Umweltministerium aus Hannover weiter mit. Über den Antrag zum Schnellabschussverfahren wird das VG Oldenburg allerdings in der Sache noch entscheiden.
Die in der Region Hannover erwirkte Abschussgenehmigung geht auf ein am 23. März mutmaßlich von einem Wolf getötetes Rind zurück. Es sei ausreichend gegenüber dem Wolf geschützt gewesen, hatte das Ministerium erklärt. Seit September 2023 handelte es sich den Angaben zufolge um den fünften Riss in diesem Gebiet.
Päzedenzfall in Niedersachsen
Das Schnellabschussverfahren wurde bislang noch in keinem Bundesland angewendet. In Gebieten mit überdurchschnittlich vielen Wolfsangriffen auf gut geschützte Herden ist dabei in einem Abstand von 1.000 m um die entsprechende Weide für 21 Tage der Abschuss erlaubt - ohne dass eine DNA-Probe bestätigen muss, dass es sich um einen bestimmten Wolf handelt.
Die fünf Bundesländer mit den höchsten Wolfsvorkommen Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hatten sich Mitte März auf gemeinsame Kriterien für das Schnellabschussverfahren geeinigt. Danach gibt es eine 21-Tage Frist zur beschleunigten Entnahme bei erhöhtem Rissaufkommen unmittelbar ab dem Risszeitpunkt. Möglich macht dies das neue Schnellabschussverfahren, auf das sich die Umweltministerkonferenz im Dezember 2023 geeinigt hatte.
Ihre Meinung?
Was halten Sie von dem neuen Schnellabschussverfahren? Erwarten Sie, dass der Wolf in der Region Hannover in den kommenden Tagen erlegt wird? Werden die neuen Regelungen nun die Sorgen in den Wolfsgebieten beruhigen können? Schreiben Sie uns Ihre Meinung an stefanie.awater-esper@topagrar.com. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge gekürzt zu veröffentlichen.
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Die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes in der Region Hannover bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Das teilt das niedersächsische Umweltministerium am Dienstag mit.
Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde zurück
Gegen die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilte Genehmigung im sog. „Schnellabschussverfahren", die seit dem 26. März gilt, hatte die „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V." zunächst beim Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg einen Eilantrag auf Aussetzung der Ausnahmegenehmigung gestellt. Das VG Oldenburg hatte dies vorläufig zurückgewiesen.
Dagegen hatte die der Verein Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg eingelegt. Mit Entscheidung vom 29. März hat das OVG die Beschwerde ebenfalls zurückgewiesen.
Damit läuft die Entnahme weiterhin bis maximal zum 12. April, teilt das Umweltministerium aus Hannover weiter mit. Über den Antrag zum Schnellabschussverfahren wird das VG Oldenburg allerdings in der Sache noch entscheiden.
Die in der Region Hannover erwirkte Abschussgenehmigung geht auf ein am 23. März mutmaßlich von einem Wolf getötetes Rind zurück. Es sei ausreichend gegenüber dem Wolf geschützt gewesen, hatte das Ministerium erklärt. Seit September 2023 handelte es sich den Angaben zufolge um den fünften Riss in diesem Gebiet.
Päzedenzfall in Niedersachsen
Das Schnellabschussverfahren wurde bislang noch in keinem Bundesland angewendet. In Gebieten mit überdurchschnittlich vielen Wolfsangriffen auf gut geschützte Herden ist dabei in einem Abstand von 1.000 m um die entsprechende Weide für 21 Tage der Abschuss erlaubt - ohne dass eine DNA-Probe bestätigen muss, dass es sich um einen bestimmten Wolf handelt.
Die fünf Bundesländer mit den höchsten Wolfsvorkommen Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hatten sich Mitte März auf gemeinsame Kriterien für das Schnellabschussverfahren geeinigt. Danach gibt es eine 21-Tage Frist zur beschleunigten Entnahme bei erhöhtem Rissaufkommen unmittelbar ab dem Risszeitpunkt. Möglich macht dies das neue Schnellabschussverfahren, auf das sich die Umweltministerkonferenz im Dezember 2023 geeinigt hatte.
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