Mit der Eintragung ins Grundbuch wird eine erworbene angrenzende Fläche automatisch Bestandteil eines bestehenden Eigenjagdbezirkes. (Foto: Imago/Jan Eifert)

Wann gehört gekaufte Fläche zur Eigenjagd?

Ich besitze eine Eigenjagd. Nun kann ich eine Fläche erwerben, die im benachbarten gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegt, jedoch an meine Flächen grenzt. Der Jagdpachtvertrag über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk wurde für zehn Jahre abgeschlossen. Wann wird die neue Fläche Bestandteil meiner Eigenjagd?

Antwort von Jürgen Reh, VJE, Münster: Diese neue Fläche wird automatisch Bestandteil Ihres Eigenjagdbezirks, sobald Sie dafür als Grundeigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Besteht zum Zeitpunkt der Eintragung allerdings ein laufender Jagdpachtvertrag über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk, scheidet die Fläche erst dann aus dessen Bejagungszusammenhang aus, wenn der Jagdpachtvertrag endet.

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