Waldwege: Rollgeld für Nutzung zahlen?

Ich bin Mitglied einer Wege-Teilnehmergemeinschaft (TG). Ein Nachbar, Mitglied einer anderen TG, benutzt immer unsere Wege statt die seiner TG, um zu seinem Land zu kommen. Der Grund: Unsere Wege sind besser instand, wofür wir auch viel investieren. Können wir von diesem Nachbarn Rollgeld verlangen?

Antwort von Heinrich Barkmeyer, Wald und Holz NRW: Wenn Sie Ihrem Nachbarn das Befahren Ihrer Wege nicht sogar untersagen wollen, können Sie von diesem auch ein angemessenes Rollgeld verlangen. In Ihrer Teilnehmergemeinschaft gelten die vereinbarten Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Unterhaltung und der Nutzung der Wege zunächst nur zugunsten der Mitglieder dieser Gemeinschaft. Den oftmals althergebrachten Teilnehmer- bzw. Interessentengemeinschaften liegt dabei als Regelwerk ein Rezess zugrunde, der die Einzelheiten der Nutzung einschließlich der Höhe des zu entrichtenden Entgelts für Unterhalt, Holzabfuhr und sonstige Bewirtschaftungsmaßnahmen beinhaltet.

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