Damit die Feuerwehr bei einem Waldbrand möglichst schnell am Einsatzort sein kann, sollen die Waldwege breiter und tragfähiger ausgebaut werden. Foto: benjaminnolte/stock.adobe.com

Waldbränden vorbeugen

NRW-Innen- und Landwirtschaftsministerium haben ein Konzept zur Waldbrandvorbeugung und -bekämpfung vorgelegt. Die Grundlage für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Forstverwaltung und Feuerwehr.

Mit dem rund 60 Seiten starken Konzept „Waldbrandvorbeugung und Waldbrandbekämpfung in NRW“ sind das Innen- und Landwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche an die Öffentlichkeit gegangen.

Es schlägt unter anderem waldbauliche und forsttechnische Maßnahmen, den Ausbau der Brandfrüherkennung, zusätzliche Öffentlichkeitsarbeit sowie mehr spezifische Ausbildung und Ausrüstung für die Feuerwehren vor. Damit will NRW dem zunehmenden Waldbrandrisiko etwas entgegensetzen.

Es fehlt die Erfahrung

Nach Ansicht der Ministerien sind es unter anderem die ausbleibenden Niederschläge sowie der Zustand der nordrhein-westfälischen Wälder, die mehr Aufmerksamkeit für Vorbeugung und Bekämpfung von Waldbränden fordern.

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Hinzu kommt: Die Forstverwaltung und Feuerwehren in NRW waren in den vergangenen Jahrzehnten selten mit großen Waldbränden konfrontiert. Es fehlt also an Erfahrung, spezifischer Ausbildung sowie Gerät bei der Feuerwehr. Aufseiten der Forstverwaltung mangelt es dagegen unter anderem an Infrastruktur im Wald (Zustand der Wege, Zahl und Leistungsfähigkeit der Löschwasserentnahmestellen).

Das Konzept nimmt deshalb die forstlichen Rahmenbedingungen sowie die forst- und feuerwehrtechnischen Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Waldbränden unter die Lupe.

Risikofaktoren sind zum Beispiel der hohe Totholzanteil auf den Kalamitäts­flächen sowie Trocknisschäden im Laubholz. Die Brandlast erhöht sich mit zunehmendem Totholzanteil „und kann dazu führen, dass eine effektive Brandbekämpfung nicht möglich ist“, heißt es in dem Papier. Wie viel Totholz aber unter dem Aspekt der Brandvorbeugung vertretbar ist, bleibt unbeantwortet.

Für Forstflächen, auf denen das Totholz aus Gründen des Naturschutzes nicht beseitigt werden darf, fordert das Konzept Schutzstreifen an deren Rändern. Das soll die Brandausbreitung auf andere Waldflächen verhindern. Dabei sollen Bereiche mit einer Breite von einer Baumlänge

  • entlang von Waldwegen und befahr­baren Erschließungslinien, die für die Waldbrandbekämpfung besonders wichtig sind, sowie
  • entlang und innerhalb von Waldbrandschutzstreifen

möglichst totholzfrei gehalten werden. Das Lagern von Holz, ­Kronenrestholz oder Hackgut entlang dieser Erschließungslinien ist in der Vegetationszeit ebenfalls ausgeschlossen.

Waldumbau voranbringen

Besonders vom Waldumbau erhoffen sich die Ministerien einen klimastabilen und gegen groß­flächige Waldbrände widerstandsfähigen Wald. Dabei stellen die Verfasser das Waldbaukonzept Nordrhein-Westfalen in den Mittelpunkt. Es favorisiert den Anbau von mindestens vier verschiedenen Baumarten innerhalb eines Waldbestandes mit bevorzugt heimischen Laubbaumarten. Flankiert werden soll dieser langfristige Ansatz durch bewährte forsttechnische Maßnahmen.

Waldbrandschutzstreifen sollen eine Ausbreitung der Feuer verlangsamen oder möglichst ganz verhindern. Sie werden innerhalb von Nadelholzbeständen angelegt und bestehen entweder aus schwer entflammbaren Laubbäumen wie zum Beispiel der ­Roteiche oder aus sogenannten dauerhaft bewuchsfreien Wundstreifen. Als besonders effektiv hat sich die Kombination aus Laubholzriegeln und innen liegendem Wund­streifen erwiesen.

Wälder besser erschließen

Neben der Löschwasserversorgung ist die Walderschließung durch entsprechend befahrbare Wege ­eine Voraussetzung für die effek­tive Brandbekämpfung.

  • Das Brandschutzkonzept sieht dafür rund 3,5 m breite Wege vor, die eine Tragfähigkeit von 32 t aufweisen und in der Höhe ein sogenanntes Lichtraumprofil von rund 4,5 m lassen. Zudem sollen Ausweichbuchten Platz für Begegnungsverkehr schaffen.
  • Für eine sichere Versorgung der Feuerwehr mit Löschwasser braucht es mehr Löschteiche, Zisternen oder andere Wasserentnahmestellen. Hier fordern die Ministerien Feuerwehr, Waldbesitzer, Kreise bzw. kreisfreie Städte und die Forstbehörde zu einer Risikoanalyse inklusive Bestandsauf­nahme auf. Bei Bedarf soll Zahl und Form der Löschwasserstellen angepasst werden.

Weitere Empfehlungen in Stichworten:

  • Regelmäßige Übungen von Forstmitarbeitenden und Feuerwehren.
  • Test und spätere Installation digitaler, halb automatischer Waldbrandfrüherkennungssysteme. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Kameras, die Rauchsäulen ­zuverlässig erkennen.
  • Zusätzliche geländegängige Fahrzeuge und leichtere, per­sönliche Schutzkleidung für die Feuerwehr.
  • Mehr Aus- und Fortbildung zum Thema Waldbrand bei den Feuerwehren und Forstbehörden sowie intensive Öffentlichkeits- und Bildungs­arbeit. Letzteres zielt auf den Hauptverursacher von Waldbränden ab, den Menschen.

Nicht zu viel erwarten

Kommentar von Torsten Wobser

Angesichts der verheerenden Waldbrände in Europa und der großen Waldbrand-Schaden-
fläche in Ostdeutschland, hat die Landesregierung schnell reagiert. Das Konzept zur „Waldbrand­vorbeugung und Waldbrandbekämpfung in NRW“ erweckt den Eindruck, als würde sich schnell etwas an der Waldbrandfront tun und Nordrhein-Westfalens Waldbesitzer könnten ruhig schlafen. Dem ist nicht so. Das Konzept ist zunächst nur eine Bestandsaufnahme mit vielen Absichts­erklärungen: Bessere Waldwege, mehr geländegängige Fahrzeuge für die Feuerwehr, mehr Löschteiche und Waldbrandschutzstreifen.

Ja, die Richtung stimmt – für die Umsetzung braucht es aber Zeit und vor allem Geld. Und zwar nicht nur einmalig für die Erstbeschaffung von Fahrzeugen und den Wegebau, sondern auch langfristig für deren Unterhalt. Wo das herkommen soll, sagt der Bericht nicht. Angesichts knapper Landeskassen wird es also noch dauern, bis sich etwas tut in Sachen Waldbrandschutz.

Etwas ganz Entscheidendes erwähnen die Autoren des vorliegenden Papiers aber nur versteckt: Das Konzept ist eines für den Staatswald – der kann mit Haushaltsmitteln rechnen. Der überwiegende Teil der Wälder in NRW ist jedoch in Privatbesitz. Hier müssen die Wald­besitzer die Brandschutzmaßnahmen bezahlen. Angesichts der wirtschaftlichen Lage vieler Waldeigentümer schlichtweg nicht machbar. Und noch etwas kommt hinzu, die Besitzstruk­turen sind oft sehr kleinteilig. Schwer vorzustellen, wie unter diesen Voraussetzungen durchgängige Schutzkonzepte umgesetzt werden sollen.

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