Sollten Scheitholzfeuerungen ihren aktuellen Status verlieren, droht vielen Waldbesitzern eine Einnahmemöglichkeit wegzubrechen. Foto: Richard

Waldbesitzer kritisieren Gebäudeenergiegesetz

In der vergangenen Woche hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Die Umsetzung des Beschlusses würde bedeuten, dass ab dem kommenden Jahr keine Holz- und Pelletheizungen mehr in Neubauten eingebaut werden dürften.

Im Gebäudebestand kann eine neue Holzheizung nur in Kombination mit einer solarthermischen oder einer Photovoltaik-Anlage und einem Staubabscheider eingebaut werden. Das heißt konkret: ab 2024 muss möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Allerdings soll Holz nicht dazu zählen.

Die Waldbesitzer kritisieren diesen Beschluss scharf. Dr. Philipp Freiherr Heereman, Vorsitzender des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen, schockieren die Überlegungen der Ampel-Regierung. „Sie zeigen, dass der nachhaltig bereitgestellte, erneuerbare und CO2-neutrale Energieträger Holz und dessen Beitrag zum Klimaschutz, insbesondere durch die Substitution fossiler Energieträger wie Kohle, Gas und Erdöl, völlig verkannt werden“, sagt von Heereman.
Verkannt werde auch die dramatische Situation in den Wäldern und Forstbetrieben, die auch auf die Vermarktung von Brennholz angewiesen seien – nicht, zuletzt, um die Wiederbewaldung finanziell stemmen zu können. Der Verband fordert von den Politikern in NRW eine Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Philip von Oldershausen, Präsident des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen, versteht das Vorgehen der Bundesregierung vor allem auch deshalb nicht, weil heutige Holz- und Pelletfeuerungen hocheffizient und mit niedrigen Emissionen arbeiten.
Die EU hat mit RED III ( EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien) kürzlich die Bedeutung der Holzverwendung zur Energieerzeugung bestätigt, auf nationaler Ebene wird das Vorgehen der EU jedoch ignoriert. Bei der Gesetzgebung sind das Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium federführend.