Überteuerte Holzpreise infolge der gebündelten Holzvermarktung – das wirft die Sägeindustrie dem Land NRW vor. Foto: Kletr/stock.adobe.com
Holzvermarktung

Waldbauern droht im „Holzstreit“ Millionenforderung

Eine Schadenersatzklage gegen das Land NRW könnte für viele Waldbauern mit einer Schadenersatzzahlung enden. Jetzt hat Düsseldorf der sogenannten Streitverkündung zugestimmt. Was heißt das?

Überteuerte Holzpreise – so der Vorwurf von 32 Sägebetrieben, die deshalb vor dem Dortmunder Landgericht auf insgesamt 187 Mio. Euro Schadenersatz klagen. Die Sägebetriebe werfen dem Land NRW vor, im Zeitraum von 2005 bis 2019 – dem Ende der gebündelten Holzvermarktung – wettbewerbswidrig Verträge abgeschlossen zu haben.

800 Forstbetriebe betroffen

Am vergangenen Dienstag (6. Dezember 2022) hat das Land NRW nach dem Kabinettsentscheid etwa 800 Forstbetrieben im Verfahren um die Holzvermarktung den Streit verkündet. Im Falle einer Prozessniederlage kann die Landesregierung somit die privaten und kommunalen Waldbesitzer zur Kasse bitten und an einer möglichen Ersatzforderung beteiligen. „Betroffen wären hiervon ausschließlich größere Betriebe, die damals mit einem „signifikanten Nettoumsatz“ an der Holzvermarktung beteiligt waren“, erklärte Dr. Rainer Joosten aus dem NRW-Landwirtschaftsministerium. Neben größeren Privatwaldeigentümern betrifft dies auch einige Waldgenossenschaften und 67 Kommunen. Andere forstwirtschaftliche Vereinigungen mit Realeigentum sind nicht betroffen – das entspricht dem Großteil der Waldbesitzer hierzulande.

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Weil das Land NRW die Holzvermarktungsverträge geschlossen hat, wird es vermutlich auch den überwiegenden Verursachungsanteil haben. Nichtsdestotrotz könnten die betroffenen Waldbesitzer insgesamt rund 55 Mio. Euro Schadenersatz leisten müssen – gut ein Drittel der Gesamtforderung. Für einzelne Betriebe würde das Regresszahlungen von zehntausenden Euro bedeuten. Bislang ist aber noch nichts entschieden.

Das Land NRW bestreitet überhöhte Holzpreise und will dies mithilfe von Gutachten belegen können. In gleichen Prozessen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind die von den Sägebetrieben beauftragen Inkassogesellschaften in erster Instanz mit ihrer Klage gescheitert und in Berufung gegangen. Auch dort steht eine Entscheidung aus.

Warum hat das Land Holz verkauft?

Die gebündelte Vermarktung von Holz aus dem Staats-, Privat- und Kommunalwald seit Mitte der 1970er-Jahre durch die Forstverwaltung fand auf Basis des gesetzlichen Auftrages gemäß § 13 Landesforstgesetz statt. Erst im Zuge einer Änderung des Bundes­waldgesetzes Ende 2016 beendete die Forstverwaltung schrittweise die Holzvermarktung für den Privat- und Kommunalwald.

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