
Wald ist nicht gleich Wald
Das Land NRW schließt Wälder als Windkraftstandorte nicht aus – gibt aber einen strengen Rahmen vor.
Der Windenergie-Erlass aus Mai 2018 regelt, wo im nordrhein-westfälischen Wald Windenergieanlagen gebaut werden dürfen. Als Faustregel hat die schwarz-gelbe Landesregierung festgelegt, dass Windenergieanlagen einen Abstand von 1000 m zu Wohngebieten einhalten müssen. Doch das ist nicht die einzige Vorgabe.
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