Für den Bau einer Windenergieanlage schreibt das Land NRW eine Waldumwandlungsgenehmigung vor. Montage: B. Lütke Hockenbeck, Motive: Corri Seizinger/stock.adobe.com, Brian Jackson/stock.adobe.com
Windenergie im Wald

Wald ist nicht gleich Wald

Das Land NRW schließt Wälder als Windkraftstandorte nicht aus – gibt aber einen strengen Rahmen vor.

Der Windenergie-Erlass aus Mai 2018 ­regelt, wo im nordrhein-westfälischen Wald Windenergieanlagen gebaut werden dürfen. Als Faustregel hat die schwarz-gelbe Landesregierung festgelegt, dass Windenergieanlagen einen Abstand von 1000 m zu Wohngebieten einhalten müssen. Doch das ist nicht die einzige Vorgabe.

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