
Sturmschäden: Wer haftet?
Ist das Sommergewitter abgezogen, haben umgestürzte Bäume oftmals Garagen, Viehunterstände und Weidezäune zerstört. Schnell stellt sich die Frage: „Wer haftet für den Schaden?“
Windwurfschäden an Gebäuden oder anderen Dingen sind seit dem Orkan Friederike 2018 und den Borkenkäferschäden wieder stärker in den Fokus gerückt. Denn haben geworfene Fichten, Buchen und Co. erst mal Schäden an Nachbars Eigentum verursacht, wird dieser sich bald mit einer Schadenersatzforderung melden. Aber wann sind Waldbesitzer tatsächlich haftbar und was ist „höhere Gewalt“?
Verkehrssicherungspflicht?
Für Laien ist der Fall oft eindeutig: Schäden durch umgestürzte Bäume oder abgebrochene Äste zahlt deren Eigentümer. Doch so einfach ist die Rechtslage nicht, weiß Yuri Kranz, Justiziar bei Wald und Holz NRW. Immer wieder beschäftigt sich der Jurist mit dieser Thematik. Zuerst stellt sich die Frage, ob der Waldbesitzer verkehrssicherungspflichtig ist, erklärt der 46-Jährige.
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Der Mann vor Ort. Im waldreichen Hochsauerland aufgewachsen, lag das Forststudium in Göttingen nahe. Seit mehr als sechs Jahren ist der Forstingenieur nach Stationen in einem privaten Forstunternehmen und einem Forsteinrichtungsbüro als Fachjournalist tätig. Als Waldbesitzer und aktiver Jäger hält er engen Kontakt zur Praxis. So kommen die besten Berichte und Reportagen zustande.