Freizeitreiter dürfen in NRW sehr viele Wege nutzen. Allerdings sind sie nicht im rechtsfreien Raum unterwegs. Vor dem Ausritt sollten sich Reiter über Regeln vor Ort informieren. Darauf weist der Pferdesportverband Westfalen hin. (Bildquelle: Pferdesportverband Westfalen/J.Toffi)
Frage und Antwort

Reitverbot im Jagdrevier?

Wir bejagen ein Revier von knapp 350 ha. Im angrenzenden Ort liegen zwei Pferdehöfe. Die Reiter reiten neuerdings auch auf den Wegen im Revier, sehr oft in den Abendstunden. Darf ich als Jagdpächter das Reiten auf bestimmte Uhrzeiten festlegen? Wie lange darf auf Waldwegen in der Dämmerung geritten werden?

Antwort von Jürgen Reh, VJE, Münster: Kaum ein Revier ist nicht von dem Freizeitdruck durch Erholungs­suchende betroffen. Störungen können dabei auch durch die Freizeitreiterei entstehen.

Kein Unterlassungsanspruch: Aber auch wenn die Reiterei mit Störungen verbunden ist, so steht dem Jäger gleichwohl in aller Regel kein Unterlassungsanspruch zu.

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