
Reit- und Wanderweg über mein Eigentum?
Die Stadt hat meinen privaten Weg als Wanderweg gekennzeichnet, ohne meine Zustimmung einzuholen. Zudem treffen wir dort häufig auch Reiter an. Kann ich die Nutzung meines Eigentums verbieten?
Antwort von Dr. Jobst-Ulrich Lange: Das Reiten in der freien Landschaft und im Wald ist in § 50 des Landschaftsgesetzes (LG) des Landes NRW geregelt. In § 50 Abs. 1 LG heißt es, dass das Reiten in der freien Landschaft über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus auch auf privaten Wegen und Straßen gestattet ist. Grundsätzlich müssen Sie es also dulden, dass fremde Reiter Ihren privaten Weg nutzen.
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