Plötzlich Waldbesitzer

Geerbt, gekauft oder sonst wie erworben: Jährlich werden bundesweit 65  000 Menschen Waldbesitzer.

Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es jedes Jahr etwa 7000 neue Waldbesitzer. Die Gründe, wie sie zu ihrem Wald kommen, sind sehr unterschiedlich: Einige von ihnen kaufen Wald, erben ihn oder bekommen den Wald im Rahmen der Hofübergabe überschrieben. Eines haben aber die meisten Neu-Waldbesitzer gemeinsam: Kaum jemand weiß, welche Rechte und Pflichten mit dem Waldbesitz einhergehen. Förster Friedrich Krächter von Wald und Holz NRW gibt deshalb einen Überblick.

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Eigentümer entscheidet

Ziemlich schnell wird sich jeder Waldbesitzer die Frage stellen: Was fange ich mit meinem Wald an? „So unterschiedlich wie die Waldbesitzer sind auch ihre Interessen“, sagt Krächter. Einige Waldeigentümer wollen gerne jagen, andere die Natur schützen und wieder andere Holz für den Kamin ernten. Wie und ob ein Waldbesitzer seinen Wald bewirtschaftet, bleibt ihm selbst überlassen. Egal wo die Ziele des Waldbesitzers liegen, ist ein Förster der richtige Ansprechpartner, diese zu erreichen. Krächter plädiert aber dafür, das Eigentum zu pflegen – ähnlich wie die Fassade eines Hauses. Denn mit jeder Durchfors­tung investiert der Waldbesitzer in den verbleibenden Bestand und erhöht damit dessen Wert. Gleichzeitig wird der Rohstoff Holz verfügbar, der Kohlenstoffdioxidspeicher erhöht sich und das Erscheinungsbild des Waldes wird verschönert.
Waldpflege und Naturschutz schließen sich übrigens nicht aus: Durchforstungen schaffen unterschiedliche Strukturen und Lichtverhältnisse – ideale Bedingungen beispielsweise für Insekten, Vögel und Pflanzen.

Besuchermagnet „Wald“

Wald dient in besonderem Maße der Erholung – sowohl der eigenen als auch der Erholung von Wanderern und Radfahrern. „Besucher“ muss nach Bundeswaldgesetz jeder Waldeigentümer dulden, zumindest auf Wegen und Waldstraßen.
Private Pilzsammler dürfen sogar fremde Waldstücke betreten. Anders sieht es mit Reitern oder Mountainbikern aus: Sie dürfen sich nur auf den Wegen aufhalten, fasst Krächter zusammen. Einen „wild“ angelegten Mountainbikeparcours durch seinen Wald muss aber kein Waldbesitzer hinnehmen, sondern bedarf seiner Erlaubnis.
Den eigenen Forst vorsorglich einzuzäunen und dadurch für Besucher zu sperren ist in jedem Fall verboten. Eine Ausnahme ist ein Zaun zum Schutz junger Kulturen.

Laufende Kosten

„Ähnlich wie anderes Eigentum verursacht auch der Wald laufende Kosten“, sagt Krächter. Als feste Gebühren fallen beispielsweise die Grundsteuer oder Beiträge für die Sozialversicherung an. Mitgliedsbeiträge für Verbände und Zusammenschlüsse sind fast immer freiwillig, ebenso die Kosten für Versicherungen, zum Beispiel gegen Sturm oder Waldbrand.
Waldbesitzer haben aber auch feste Einnahmen. Dazu zählen vor allem Holzverkaufserlöse und die Jagdpacht – wenngleich sie deutlich geringer ausfällt. Die Einnahmen sind steuerpflichtig.

Der Waldbesitzer – ein unbekanntes Wesen?

Wie sieht eigentlich der typische Waldbesitzer aus? Dieser Frage ist das Thünen-Institut mithilfe einer Umfrage auf den Grund gegangen. Das Ergebnis: Etwa 1,82 Mio. Bürger bzw. knapp 3 % der Bundesbevölkerung besitzen Wald. Die Hälfte der Privatwaldbesitzer stammt aus sozial gehobenen Milieus. Dabei sind 59 % der Waldbesitzer Männer und im Mittel 52 Jahre alt. In NRW ist der Altersdurchschnitt mit fast 60 Jahren etwas höher. Rund 94 % der nordrhein-westfälischen Privatwaldeigentümer besitzen weniger als 20 ha Forstfläche und wohnen laut der Umfrage 19 km von ihrem Wald entfernt. Für die Waldeigentümer stehen in ihrem Forst Naturschutzaspekte an vorderster Stelle, gefolgt von Forstwirtschaft und Erholung. Etwa 80 % der Waldbesitzer wünschen sich mehr Laubholz, 94 % streben einen Dauerwald an und 48 % befürworten den Anbau fremdländischer Baumarten.

Fachkundige Hilfe

Auf der Suche nach dem Nachbarn oder einem Forstunternehmer denkt nicht automatisch jeder Waldeigentümer daran, Hilfe beim zuständigen Forstamt zu suchen. Wie auch in anderen Bereichen informieren sich Waldbesitzer im Internet. Zwar bieten Portale Antworten auf häufige Fragen, trotzdem ist der Kontakt zur entsprechenden Behörde immer noch unerlässlich.
Um Waldbesitzern den Einstieg in die Waldwirtschaft zu er­leichtern, bieten Wald und Holz NRW, die Landwirtschaftskammer NRW oder die DLG spezielle Seminare für Waldeigentümer ohne forstliche Vorkenntnisse an.

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