Theoretisch bieten Kalamitätsflächen viel Platz. Doch dass Kommunen hier dem Bau einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zustimmen, ist unwahrscheinlich. (Foto: Schildmann)

Photovoltaik auf Kalamitätsflächen?

Können wir auf Kalamitätsflächen Photovoltaikanlagen errichten? Ist das möglich und sinnvoll?

Antwort von Nils Seidel, Energieberater, Landwirtschaftskammer NRW: Photovoltaik(PV)-Freiflächenanlagen sind grundsätzlich nicht ­privilegiert und zudem als bauliche Anlagen einzustufen.

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Deshalb wird die Kommune durch die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) zwingend in das Vorhaben eingebunden. Letztendlich ist daher die Kommune für die Genehmigung der Anlage entscheidend. Ob diese für die Kalamitätsflächen, die rechtlich nach wie vor Wald sind, einen Bebauungsplan aufstellt und den Flächennutzungsplan ändert, ist allerdings fraglich.

650 €/kWp Investitionskosten

Der Ertrag einer Freiflächenanlage hängt maßgeblich von der Vergütung für den eingespeisten Strom und den Investitionskosten ab. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen bewegt sich die Kapitalverzinsung im Bereich von 1 bis 3 %. Für die Investition ist mit Kosten in der Höhe von etwa 650 €/kWp zu rechnen.

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