Das Land NRW hat die Privatwaldförderung erweitert. Foto: Wald und Holz NRW

NRW erweitert forstliche Förderung

Im vergangenen Dezember hatte das Land NRW ein 5-Punkte-Sofortprogramm zum Wiederaufbau der Wälder auf den Weg gebracht. Ab sofort können Waldbesitzer diesbezüglich weitere Förderungen beantragen.

Konkret beinhaltet die Förderrichtlinie Extremwetterfolgen jetzt eine Pauschale für die Vorbereitung, Leitung und Koordinierung von geförderten Wiederbewaldungsmaßnahmen in Höhe von 400 €/ha Wiederbewaldungsfläche. Um eine Doppelförderung auszuschließen, wird der Zuschuss auf 200 €/ha gesenkt, die über einen forstwirtschaftlichen Zusammenschluss bereits eine Zuwendung im Rahmen der direkten Förderung erhalten.

Zudem ist die Wegebauförderung in den Richtlinien zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald erhöht worden: von 70 auf 90 %. Das gilt für die Gebiete, deren Ertrag sich durch die Waldschäden langfristig deutlich verschlechtert hat. Als sogenannte ertragsschwache Gebiete gelten der Hochsauerlandkreis, der Märkische Kreis, der Oberbergische Kreis, der Kreis Olpe, Siegen-Wittgenstein und der Kreis Soest. In dortigen Betrieben größer 1000 ha wird der Fördersatz von 42 auf 54 % angehoben.

Eine weitere Förderung erhalten die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse. Um die oftmals ehrenamtliche Arbeit zu unterstützen und die Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der direkten Förderung abzufedern, unterstützt das Land NRW die Geschäftsführung mit einer Pauschale von 2,50 €/ha und Jahr Mitgliedsfläche. Für Zusammenschlüsse, die in der Geschäftsführung miteinander kooperieren, gibt es einen Aufschlag von 1 €/ha und Jahr und weitere 0,50 €/ha und Jahr für Waldgenossenschaften.

Die Anträge sind bei den zuständigen Regionalforstämtern einzureichen.