Die forstliche Nutzung auf einer Waldfläche ist als ordnungsgemäße Nutzung der Fläche zu werten und stellt damit einen Grund für das Notwegerecht dar. Foto: Schlotmann

Notweg im Wald?

Zwei meiner Waldparzellen sind nicht erschlossen. Etwa 15 m entfernt endet ein privater Weg. Er gehört vier Eigentümern. Ich wollte meinen Wald durchforsten. Drei Nachbarn wollen mich gegen Entschädigung (Rollgeld) über ihren Weg auf meine Flächen lassen. Der vierte sagt Nein. Kann ich mich auf ein Notwegerecht berufen?

Antwort von Yuri Kranz, Wald und Holz NRW: Wenn es keine besondere Regelung gibt (manche Bundesländer haben für Waldflächen spezielle Notwegerechte in ihren Waldgesetzen verankert, NRW aber nicht), gilt das Notwegerecht nach § 917 BGB auch für Waldgrundstücke. Die forstliche Nutzung auf einer Waldfläche ist als ordnungsgemäße Nutzung der Fläche zu werten und stellt damit einen Grund für das Notwegerecht dar.

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