Betreten erlaubt - befahren aber nur unter strengen Voraussetzungen. Das schreibt das Forstrecht vor. Foto: Imago/Manngold

Mit dem Pkw in den Wald fahren?

Darf ich als Anteilseigner einer Waldgenossenschaft mit meinem Pkw befestigte Wege innerhalb des genossenschaftlichen Waldes befahren?

Antwort von Heinrich Barkmeyer, Wald und Holz NRW: Das Be­fahren des Waldes, auch auf befestigten Wegen, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen des Forstrechts nur unter strengen Vo­raussetzungen zulässig. Der Gesetzgeber ist im Grundsatz von der Vorstellung ausgegangen, dass der Wald zum Zwecke der Erholung betreten werden darf. Zum Betreten gehört auch das Befahren befestigter Wege mit Fahrrädern. Das Führen motorbetriebener Fahrzeuge will er aber möglichst unterbinden, um das Gesamtgefüge Wald und seine Funktionen nicht unnötig zu belasten.

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