Schlepper, die für den Forstbetrieb genutzt werden, sind von der Kfz-Steuer befreit – auch wenn die Waldfläche vergleichsweise klein ist (Symbolbild). Foto: Regina/stock.adobe.com

Kleinprivatwald: Steuerbefreiung für den Schlepper?

Eine Steuerbefreiung für den eigenen Schlepper trotz kleiner Waldfläche? Das ist möglich, hat das Finanzgericht Münster entschieden.

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Schlepper von der Steuer zu befreien, der in einem 2 ha umfassenden und nebenberuflich ausgeübten Forstbetriebs genutzt wird? Diese Frage beschäftigte das Finanzgericht (FG) Münster (AZ: FG Münster, 10 K 1309/19 Kfz).

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