
Holzvermarktung: Streitverkündung auch in Thüringen
Thüringen gab in der vergangenen Woche die Streitverkündung in der Kartellschadensersatzklage gegen einige Thüringer Waldbesitzer bekannt. Sägewerke unterstellen wettbewerbswidrige Holzvermakrtung.
Am 17. Januar zog der Freistaat die gleichen Konsequenzen wie das Land NRW. Hier gab die Landesregierung die Streitverkündung kurz vor Weihnachten bekannt.
Der international tätige, börsennotierte Prozessfinanzierer „Burford Capital“ verklagt über eine eigens gegründete Inkassogesellschaft den Freistaat Thüringen sowie private und kommunale Waldbesitzer auf rund 32 Millionen Euro Schadensersatz. Klagegegenstand ist eine angeblich nicht wettbewerbskonforme, gebündelte Holzvermarktung im Freistaat.
„Der Freistaat weist den Vorwurf als unbegründet zurück und wehrt sich rechtlich weiter entschieden gegen das Projekt des Prozessfinanziers, um Belastungen für die Steuerzahler, den Wald und die Waldbesitzenden abzuwenden“, sagt Thüringens Forststaatssekretär Torsten Weil.
Im Rahmen der sogenannten „Streitverkündung“ erhalten rund 190 Waldbesitzer ein Schreiben vom Landgericht Erfurt. Empfänger sind private, kommunale wie genossenschaftliche Waldbesitzende, die sich signifikant an der gemeinsamen Holzvermarktung beteiligt haben. Der 1. Gerichtstermin am Landgericht Erfurt ist für den 26. Januar 2023 angesetzt.

Der Mann vor Ort. Im waldreichen Hochsauerland aufgewachsen, lag das Forststudium in Göttingen nahe. Seit mehr als sechs Jahren ist der Forstingenieur nach Stationen in einem privaten Forstunternehmen und einem Forsteinrichtungsbüro als Fachjournalist tätig. Als Waldbesitzer und aktiver Jäger hält er engen Kontakt zur Praxis. So kommen die besten Berichte und Reportagen zustande.