Der Neuaufbau oder die Reparatur von privaten Waldwegen kann 100 % Förderung erhalten, wenn die Wege öffentlich genutzt werden. Foto: Schlotmann

Hochwasserschäden: Wegebau zu 100 % förderfähig

Das Land NRW fördert den Wiederaufbau der durch Starkregen oder Hochwasser geschädigten privaten Waldwege.

Der Wiederaufbau durch Hochwasser und Starkregen geschädigter Waldwege, die über­wiegend dem Tourismus, der Erholung aber auch dem Katastrophenschutz dienen, ist ab ­sofort auch im Privatwald zu 100 % förderfähig. Das teilen die Ministerien für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung mit. Die Fördermittel dafür stammen aus dem Wiederaufbaufonds des Bundes.

Anträge können die Kommunen über ihren Wiederaufbauplan bzw. seine Aktualisierung ab sofort an die Bezirksregierungen richten.

Die Kommunen übernehmen die finanzielle Abwicklung der beantragten Fördermittel sowie Ausschreibung, Auftragsver­gabe und Abrechnung der Aufbauhilfe.

Bei der Planung und Koordination der Arbeiten sollen Wiederaufbau-Beauftragte der Regionalforstämter Hocheifel-Zülpicher Börde, Rureifel-Jülicher Börde, Rhein-Sieg-Erft, Märkisches Sauerland und Ruhrgebiet, Kommunen und Waldbesitzer unterstützen. Bislang lag es an den Eigentümerinnen und Eigentümern der Waldgrundstücke, die Maßnahmen selbst zu organisieren, den Eigenanteil zu finanzieren und die Förderung zu beantragen.

Für Wege, die zum Beispiel nicht öffentlich zugänglich sind, besteht dieses direkte Förderangebot im Rahmen der Wiederaufbaurichtlinie mit einer Quote von 80 % auch weiterhin. Anträge hierzu nehmen die Regionalforstämter von Wald und Holz NRW entgegen.

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