Arten- und strukturreiche Wälder trotzen der Klimakrise besser als Reinbestände. Für den Aufbau und die Bewirtschaftung der klimastabilen Forsten wurde nun der Fördertopf "Klimaangepasstes Waldmanagement" initiiert. Foto: mirkomedia/stock.adobe.com

Fördertopf: Klimaangepasste Waldwirtschaft

Das Landwirtschaftsministerium des Bundes sichert den Waldbesitzern 900 Mio. Euro zur Bewältigung der Klimakrise zu. Doch das Geld gibt es nicht bedingungslos.

Das Bundesfinanzministerium hat jetzt die Mittel für das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ in Höhe von 200 Mio. € in diesem Jahr und insgesamt 900 Mio. € in den kommenden vier Jahren freigegeben.
Mit dem Programm führt das Bundeslandwirtschaftsministerium eine langfristige Förderung ein, mit der zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen finanziert werden. Gefördert werden Betriebe, die ihre Wälder nach Kriterien bewirtschaften, die sowohl über den gesetzlichen Standard als auch über bestehende Zertifizierungen wie PEFC und FSC hinausgehen. Das Programm läuft bis 2026.

Verpflichtung für bis zu 20 Jahre

Gefördert werden mit dem Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ kommunale und private Waldbesitzende, die sich je nach Größe ihrer Waldfläche dazu verpflichten, elf beziehungsweise zwölf Kriterien über zehn oder 20 Jahre einzuhalten.

Zu den Kriterien zählt etwa, dass sich auf fünf Prozent der Fläche die Wälder natürlich entwickeln sollen. Dies wird bei einer Betriebsfläche von mehr als 100 Hektar verpflichtend, unter 100 Hektar freiwillig sein. Weiterhin geht es um den Erhalt oder – falls erforderlich – die Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität, zum Beispiel durch Einbringung von Mischbaumarten über geeignete Mischungsformen. 

Es ist ein weitgehendes Verbot von Düngung und Pflanzenschutzmitteln vorgesehen, eine Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz sowie ein Vorrang für Naturverjüngung. Kahlschläge sollen tabu sein.

Förderanträge können ab dem 12. November ausschließlich online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) gestellt werden. 2022 gestellte An­träge werden auf de-minimis-Basis bewilligt. Für Anträge ab dem Jahr 2023 strebt das Ministerium eine beihilferechtliche Freistellung an.

Die Förderkriterien im Überblick

Quelle: Bundeslandwirtschaftsministerium

1. Vorausverjüngung ist Pflicht

Was? Vorausverjüngung durch Voranbau bzw. Naturverjüngung mit mindestens 5- bis 7-jährigem Verjüngungszeitraum vor Nutzung/Ernte des Bestandes in Abhängigkeit vom Ausgangs- und Zielbestand.

Warum? Mit der Vorausverjüngung können Probleme und hohe Aufwendungen vermieden werden, die mit der Wiederbewaldung einer kahlen Fläche verbunden sind. Das bodennahe Klima profitiert ebenfalls von längeren Verjüngungszeiträumen wie auch die Biodiversität, da eine zweite Baumschicht etabliert wird. 

2. Vorfahrt für Naturverjüngung geben

Was? Die natürliche Verjüngung hat Vorrang, sofern klimaresiliente, überwiegend standortheimische Hauptbaumarten in der Fläche ankommen.

Warum? Wegen ihrer hohen genetischen Diversität bietet die Naturverjüngung die besseren Voraussetzungen für die Klimaanpassung von Bäumen. Naturverjüngte Pflanzen haben einen Startvorteil, der sich auch über die gesamte Lebenszeit vorteilhaft auf die Bäume auswirkt. 

3. Standortheimische Baumarten verwenden

Was? Bei künstlicher Verjüngung müssen Anbauempfehlungen der Länder eingehalten werden, dabei ist ein überwiegend standortheimischer Baumartenanteil einzuhalten.

Warum? Die Baumartenempfehlungen der Länder sind wissenschaftlich fundiert und berücksichtigen die Klimafolgen auf die Waldökosysteme. So wird verhindert, dass Baumarten gepflanzt werden, die mit den Bedingungen vor Ort nicht zurechtkommen. 

4. Natürliche Entwicklung auf kleinen Freiflächen zulassen

Was? Sukzessionsstadien und Vorwäldern müssen bei kleinflächigen Störungen zugelassen werden, da sich so eine gut angepasste Folgegeneration an Bäumen entwickeln kann.

Warum? Ungelenkte Sukzessionsprozesse sind für die natürlichen Anpassungsprozesse im Waldökosystem von großer Bedeutung. Zudem sind Sukzessionsflächen Hotspots der Biodiversität.

5. Größere Baumartendiversität schaffen

Was? Erhalt oder – falls erforderlich – Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität, z.B. durch Einbringung von Mischbaumarten über geeignete Mischungsformen.

Warum? Eine möglichst standortheimische Baumartendiversität trägt zum Erhalt und zur Entwicklung von resilienten und anpassungsfähigen Wäldern mit bei – und das Risiko bei Ausfällen einzelner Baumarten wird gestreut. 

6. Große Kahlflächen vermeiden

Was? Kahlschläge sind tabu. Sanitärhiebe bei Kalamitäten sind möglich, sofern dabei mindestens 10 Prozent der Derbholzmasse als Totholz für mehr Artenvielfalt belassen werden.

Warum? Eine echte Präventionsmaßnahme, denn durch das Kahlschlagverbot wird u.a. verhindert: die schlagartige Veränderung des für Jungpflanzen wichtigen Waldinnenklimas, die Gefährdung der Nachbarbäume und -bestände bei Extremwetter und das rapide Absenken des Kohlenstoffspeichers Wald.

7. Mehr Totholz für mehr Leben

Was? Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz sowohl stehend wie liegend und in unterschiedlichen Dimensionen und Zersetzungsgraden; dazu zählt das gezielte Anlegen von Hochstümpfen.

Warum? Für zahlreiche Tier-, Pilz- und Pflanzenarten ist Totholz ein wichtiger Lebensraum. In gesunden Wäldern sorgt es vorübergehend zudem für die Speicherung von Kohlenstoff und Wasser und verbessert die Humusanreicherung im Nährstoffkreislauf.

8. Mehr Lebensräume mit Habitatbäumen schaffen

Was? Kennzeichnung und Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar, die bis zur Zersetzung auf der Fläche verbleiben. Zeitpunkt der Ausweisung der Habitatbäume: spätestens zwei Jahre nach Antragstellung.

Warum? Habitatbäume sind mit ihren vielfältigen Mikrohabitaten eine Kernkomponente der Waldbiodiversität und u.a. Lebensraum für Vögel, Fledermäuse und Insekten.

9. Größerer Rückegassenabstand: Begrenzung der Bodenverdichtung

Was? Die Fahrlinien im Wald (Rückegassen) müssen bei Neuanlage mindestens 30 Meter (bei verdichtungsempfindlichen Böden sogar mindestens 40 Meter) voneinander entfernt sein.

Warum? Das Befahren des Waldes mit schwerem Gerät kann den Boden verdichten, was sich negativ auf die Stabilität der Waldbestände und des Bodens auswirkt. Deshalb essentiell: die Begrenzung der befahrenen Fläche.

10. Pflanzen natürlich gesund erhalten

Was? Verbot von Düngung und Pflanzenschutzmittel. Mit Ausnahme von Polterbehandlungen als letztes Mittel bei schwerwiegender Gefährdung der verbleibenden Bestockung bzw. bei akuter Gefahr der Entwertung des liegenden Holzes.

Warum? Aufgrund der großflächigen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtzielorganismen und damit die Biodiversität im Wald dürfen diese nur als „ultima ratio“ zur konkreten akuten Gefahrenabwehr verwendet werden.

11. Wasserhaushalt verbessern

Was? Maßnahmen zur Wasserrückhaltung inklusive des Verzichts auf Entwässerung von Beständen und Rückbau existierender Entwässerungsinfrastruktur bis spätestens fünf Jahre nach Antragstellung.

Warum? Indem Wasser im Waldökosystem gehalten wird, verbessert sich die Resilienz des Waldes gegenüber Dürren.

12. Raum für natürliche Waldentwicklung geben

Was? Auf 5 Prozent der Fläche sollen sich Wälder natürlich entwickeln – ein Pflichtkriterium bei einer Fläche über 100 Hektar und unter100 Hektar freiwillig. Die naturschutzfachlich notwendige Pflege- bzw. Erhaltungsmaßnahmen oder die Verkehrssicherung werden nicht als Nutzung gewertet. 

Warum? Wälder mit natürlicher Entwicklung erhöhen den Kohlenstoffvorrat im Wald bis zum Erreichen des Klimaxstadiums. Sie unterstützen natürliche Anpassungsprozesse in Reaktion auf den Klimawandel und sind notwendig, um das gesamte Spektrum von an den Wald gebundener Biodiversität zu erhalten.