Dürrständer aufarbeiten oder nicht?

Das Räumen der geschädigten Buchen und Fichten lohnt sich immer weniger. Als Schirm könnte das Schadholz hingegen waldbauliche Vorteile liefern. Allerdings gibt es einiges zu bedenken.

Waldbaulich bieten die langsam absterbenden Buchen und Fichten einen Vorteil für den Folgebestand. Wann das „überlegte Nichtstun“ sinnvoll ist, erklärt Manfred Gertz, Leiter des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein.

Schadholz als Schirm?

Waldbaulich bringt ein Schirm nützliche Vorteile für den Folgebestand mit sich: Er schützt die Pflanzen vor direkter Sonneneinstrahlung, bietet Windruhe und mindert so übermäßigen Wasserverlust und Trocknisschäden. Auch das Schadholz erfüllt diese Funktionen, wenngleich der Schirm nicht so dicht wie der eines geschlossenen Fichten- oder Buchenwaldes ist. „Der Schadholzschirm ist besser als gar kein Schirm“, verdeutlicht Manfred Gertz. Die Ernte des Schirmes, auch nur einzelbaumweise, schädigt die Naturverjüngung oder den Voranbau wesentlich. In der Regel rechtfertigt der Holzverkaufserlös die Fällschäden am jungen Pflanzenbestand. Derzeit würde die Fällung beispielsweise von „Käferfichten“ über einem Buchen- oder Tannenvoranbau sowie Naturverjüngung den Folgebestand unnötig ruinieren. Warum also nicht das Schadholz im Bestand belassen und natürliche Prozesse nutzen?

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Im Harz oder im Bayerischen Wald lässt sich beobachten, wie aus geschädigten Beständen gesunde und artenreiche Mischwälder entstehen. Neben dem Schirm liefert das langsam absterbende Holz obendrein Humus und setzt gespeichertes Wasser frei.

Absterbende Bäume bedeuten Gefahren

Gefahrlos ist der Verbleib des Schadholzes aber nicht, räumt Gertz ein. Denn beispielsweise bei anstehenden Pflegearbeiten ist das Arbeiten im Umfeld der morschen Bäume sehr riskant. Zwar kann der Waldbauer die „übliche“ Forstwirtschaft während der Zerfallsphase der Bäume ruhen lassen und stattdessen die sogenannte natürliche Differenzierung des Jungwuchses nutzen. Gänzlich sperren darf der Waldbesitzer ei-ne Waldfläche aber nicht, betonte Gertz. Es gilt das generelle Betretungsgebot des Waldes. In der Praxis können demnach Treiber während der Jagd, Pilzsammler oder der Schweißhundeführer während der Nachsuche die Fläche betreten. Für sie sind die zerfallenden Bäume eine Gefahr. „Der Waldbesitzer muss den Nutzen und die Gefahren abwägen“, sagt Gertz.
Viel Zeit bleibt dafür nicht, denn bereits nach zwei Jahren sind die Bäume instabil und schließen eine Ernte mit der Motorsäge aus. Auch das Fällen mit dem Harvester ist beeinträchtigt, denn die Kabinen der Maschinen sind in der Regel nicht zum Schutz vor herabfallendem Holz ausgelegt.

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