Downhillfahren ist sehr beliebt, allerdings „quer durch den Wald“ nur auf speziellen Trails erlaubt. Beinhaltet die Strecke auch Rampen oder andere Bauwerke, ist eine Genehmigung der Forstbehörde nötig. Foto: KopoPhoto/stock.adobe.com

Downhill im Wald – Mountainbiker willkommen?

Auf Waldwegen ist das Radfahren mit dem „Allgemeinen Waldbetretungsrecht“ geregelt. Doch was dürfen Mountainbiker, die außerhalb der Wege fahren?

Der Wald ist Erholungsraum, was mit den ersten sonnigen Frühjahrstagen wieder deutlich wird. Neben Spaziergängern und Wanderern suchen vor allem auch Radfahrer ihre Erholung im Wald – manche sogar den sport­lichen Ausgleich und mitunter Nervenkitzel. Ihren Ansprüchen genügen die angelegten Waldwege häufig nicht mehr. Downhill oder über spezielle Trails mit Rampen oder ähnlichen Bauwerken – das ist schon spannender. Doch was ist erlaubt und was nicht? Und was muss der Waldbesitzer dulden?

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