Kronenrestholz lässt sich sehr gut an Brennholzselbstwerber verkaufen. Der Preis ist oftmals Verhandlungssache. Foto: B. Lütke Hockenbeck

Brennholz an Selbstwerber verkaufen

In unserem Wald haben wir Laubholz geschlagen. Ein Kaminbesitzer möchte das zurückgelassene Kronenrestholz kaufen. Wie viel sollte der Käufer zahlen, wenn er das Holz selbst aufarbeitet?

Die Preise für Brennholz aus dem Wald, Stammstücke oder Kronenholz, sind regional unterschiedlich. Eine realistische Preisspanne für das beschriebene Sortiment je Raummeter liegt zwischen 10 und 30 €. Da das Holz teilweise zusammengelegt worden ist, sollten der Preis in jedem Fall entstandene Arbeits- oder Rückekosten decken. Vielfach ist der Preis letztlich eine Verhandlungssache – findet sich nur schwer ein Brennholzselbstwerber, sollten sie ihm preislich entgegenkommen bzw. Ihre Preisvorstellung senken.

Preis fair gestalten

In der Regel sind das Zusammentragen und Aufarbeiten des Brennholzes typische Selbstwerbertätigkeiten. Abgerechnet wird in der Praxis meist nach vorher ­geschätzten oder gemessenen Raummetern. Da besonders Kleinprivatwaldbesitzer eher selten eine Volumenbestimmung vornehmen, können Sie den örtlichen Förster oder einen befreundeten Waldbauern um Hilfe bitten. Sie geben auch Auskunft über die aktuellen Brennholzpreise.

Noch ein Tipp: Lassen Sie sich Ihr Holz vor der Abfuhr bezahlen, das verhindert spätere Konflikte. Häufig ist auch eine Frist sinnvoll, bis wann der Selbstwerber das Holz aufarbeiten und abtransportieren soll. Zum Beispiel wenn Pflanzarbeiten oder Jagden auf der Fläche geplant sind.

Sachkundenachweis und keine Alleinarbeit

In jedem Fall sollte der Brennholzselbstwerber die nötige Sachkunde für den Umgang mit der Motorsäge besitzen. Der Selbstwerber sollte auch die Persönliche Schutzausrüstung, wie Helmkombination mit Gehör- und Gesichtsschutz, eine Schnittschutzhose sowie Sicherheitsschuhe oder Sicherheitsstiefel und Handschuhe tragen.

Sie sollten den Selbstwerber notfalls schriftlich darüber informieren, dass Alleinarbeit auch in der Selbstwerbung grundsätzlich verboten ist. Es muss zumindest eine Person mit vor Ort
sein, um Erste Hilfe leisten oder rufen zu können. Ein Handy allein reicht nicht aus.

Tipps zum Holzmessen finden Sie hier.