Wer nicht Landwirt ist und sich zum Beispiel Holz für den Kamin selbst aufarbeitet, ist nicht über die Berufsgenossenschaft des Waldbesitzers abgesichert. Foto: B. Lütke Hockenbeck
Als Selbstwerber im Wald versichert?
Ich bin selbst kein Landwirt und bereite mein Brennholz im Wald eines befreundeten Waldbauern auf. Bin ich über dessen Berufsgenossenschaft versichert?
3. Mai 2022 Wobser, Torsten
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Ich bewirtschafte einen Betrieb mit Land- und Forstwirtschaft – seit einiger Zeit gemeinsam mit unserem Sohn. Künftig möchten wir unser Holz wieder selbst rücken. Worauf müssen wir achten, um bei den Rückearbeiten mit dem Traktor nicht gegen die PEFC-Zertifizierung zu verstoßen?
Thüringen gab in der vergangenen Woche die Streitverkündung in der Kartellschadensersatzklage gegen einige Thüringer Waldbesitzer bekannt. Sägewerke unterstellen wettbewerbswidrige Holzvermakrtung.
Waldeigentümer haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Begriffe wie allgemeines Waldbetretungsrecht, Verkehrssicherungspflicht oder Wiederaufforstungsgebot sollten Waldbesitzern ebenso bekannt sein, wie die steuerlichen Grundlagen der Privatwaldwirtschaft.
Wir geben „Rat und Anleitung“ über rechtliche und Grundlagen und Steuern.