Wer nicht Landwirt ist und sich zum Beispiel Holz für den Kamin selbst aufarbeitet, ist nicht über die Berufsgenossenschaft des Waldbesitzers abgesichert. Foto: B. Lütke Hockenbeck
Als Selbstwerber im Wald versichert?
Ich bin selbst kein Landwirt und bereite mein Brennholz im Wald eines befreundeten Waldbauern auf. Bin ich über dessen Berufsgenossenschaft versichert?
3. Mai 2022 Wobser, Torsten
Recht und Steuern
Waldeigentümer haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Begriffe wie allgemeines Waldbetretungsrecht, Verkehrssicherungspflicht oder Wiederaufforstungsgebot sollten Waldbesitzern ebenso bekannt sein, wie die steuerlichen Grundlagen der Privatwaldwirtschaft.
Wir geben „Rat und Anleitung“ über rechtliche und Grundlagen und Steuern.